Topaktuell

Bis voraussichtlich 10. Mai wird die Kanalisation im Bereich der Wanderwege am Schlossberg umfassend saniert

Parkplatz am ehemaligen Hallenbad wird zur Osterkirmes gesperrt

Homburg radelt vom 30. Mai bis 19. Juni für ein gutes Klima!

Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates am 27. April 2026

Kleiderkammer bis 22. April geschlossen

Wertstoffzentrum am Zunderbaum am 4. April geschlossen

E-Bike-Verkehrssicherheitstrainings am 8. und 9. April müssen abgesagt werden

Vorstellung der Joe-Cocker-Story fällt aus

Wegen des Feiertages am 3. April wird der Wochenmarkt auf Donnerstag, 2. April, vorverlegt

Annahmestelle für Grüngut am 16. April geschlossen: Betrieb geht 18. April weiter

Straßenverkehrsangelegenheiten

Zu den Aufgabengebieten gehören: 

  • Sondernutzungserlaubnisse:
    Erteilung von Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch hinaus, z. B. für Baustellen, Gerüste, Container oder Umzüge.
  • Verkehrsrechtliche Anordnungen:
    Festlegung von Verkehrsregelungen, etwa bei Baustellen, Veranstaltungen oder besonderen Verkehrssituationen, um einen sicheren und geordneten Ablauf zu gewährleisten.
  • Fahrerermittlungen:
    Feststellung der verantwortlichen Fahrzeugführer bei Verkehrsverstößen, wenn diese nicht unmittelbar vor Ort festgestellt werden konnten.
  • Selbstanzeigen wegen Beschädigungen:
    Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen, wenn Bürgerinnen und Bürger Schäden an öffentlichen Einrichtungen (z. B. Verkehrszeichen oder Poller) selbst anzeigen.
  • Verwarnungen im ruhenden Verkehr:
    Ahndung von Parkverstößen, um die Einhaltung der Verkehrsregeln sicherzustellen und Behinderungen zu vermeiden.
  • Bewohnerplaketten:
    Ausstellung von Bewohnerparkausweisen, die das Parken in entsprechend ausgewiesenen Bereichen erleichtern.
  • Fremdanzeigen:
    Bearbeitung von Anzeigen aus der Bevölkerung zu Verkehrsverstößen oder ordnungswidrigem Verhalten im Straßenverkehr.
  • Abschleppen und Sicherstellen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge:
    Veranlassung von Maßnahmen gegen Fahrzeuge, die den Verkehr behindern oder gefährden, einschließlich Abschleppen oder Sicherstellung.