Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Homburg über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 8 i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden an der Planung (§2 Abs. 2 BauGB) des vo